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Der Ausbildungsweg zum Staatlich geprüften Landwirt (SgL)

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Nach dem mindestens 10jährigen Besuch der allgemeinbildenden Schule folgt zunächst die Berufsausbildung zum Landwirt im sogenannten dualen System. Neben der Ausbildung in landwirtschaftlichen Betrieben wird an ein bis zwei Tagen in der Woche berufsbegleitender Unterricht in der Berufsschule erteilt und die Ausbildung durch den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten ergänzt. Diese 2 bis 3jährige Ausbildung endet mit der Berufsabschlußprüfung zum Landwirt.

Für die Aufnahme in die Fachschule für Agrarwirtschaft - Fachrichtung Landwirtschaft Stufe I (Landwirtschaftsschule) - sind vorzulegen:

  1. das Abschlußzeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis,
  2. das Abschlußzeugnis der Berufsschule, sofern der Bewerber berufsschulpflichtig war,
  3. der Nachweis der erfolgreichen Abschlußprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf der Landwirtschaft,
  4. der Nachweis einer mindestens einjährigen anschließenden Berufstätigkeit in der Landwirtschaft nach der erfolgreichen Abschlußprüfung.

Die Fachschule für Agrarwirtschaft - Fachrichtung Landwirtschaft Stufe I (Landwirtschaftsschule) wird mit dem Titel Staatlich geprüfter Wirtschafter beendet.

Wer anschließend die Fachschule für Agrarwirtschaft - Fachrichtung Landwirtschaft Stufe II (Höhere Landbauschule) - besuchen will, muß zunächst die Bedingungen für die Stufe I erfüllen und zusätzlich das Abschlußzeugnis einer Landwirtschaftsschule vorlegen.
Das zweite Fachschuljahr schließt mit dem Titel Staatlich geprüfter Landwirt ab. Neben der Betriebsleiterqualifikation erwirbt der Absolvent der Höheren Landbauschule die Berechtigung in der Landwirtschaft auszubilden und erhält außerdem die fachgebundene Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen.

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